Arbeitsrecht

Jeden Tag werden in Deutschland eine Vielzahl von Arbeitsverträgen abgeschlossen oder beendet. Mit uns können Sie Ihre berechtigten Ansprüche außergerichtlich oder auch vor dem Arbeitsgericht gegen Ihren Arbeitgeber oder Arbeitnehmer durchsetzen. Großer Streitpunkt zwischen den Vertragsparteien ist oftmals das Recht zur Kündigung. Soweit dieses für den Arbeitnehmer oftmals einfach durchzusetzen ist, sieht sich der Arbeitgeber vor einer Kündigung meist mit größeren Problemen konfrontiert. Dies gilt jedenfalls, solange er in seinem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. In diesen Fällen genießen Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eben dieser Schutz berechtigt die Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wir beraten Sie, wenn Sie als Arbeitgeber mit einer solchen Klage konfrontiert werden und auch als Arbeitnehmer über die Ihnen zustehenden Rechte und Pflichten im Falle einer erhaltenen Kündigung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine ordentliche Kündigung, oder eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund handelt. Mit Erhalt der Kündigung sind unabhängig von einer Klagemöglichkeit auch ganz praktische Probleme verbunden. Auch hier helfen wir weiter und beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten Arbeitsmaterial oder Leasingfahrzeuge zurückzugeben oder zurückzuerhalten.

Der Kündigung voraus gehen oftmals Abmahnungen durch den Arbeitgeber. Auch diese Abmahnungen können einzeln auf ihre Berechtigung hin geprüft werden und notfalls vor Gericht streitig verhandelt werden. Streitig ist ebenfalls oft der Inhalt eines Zeugnisses. Soweit Sie mit dem Inhalt des erhaltenen Zeugnisses nicht einverstanden sind oder Ihnen ein solches überhaupt nicht ausgestellt wurde vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich. Prozessuale Mittel hierfür sind die Zeugnisberichtigungsklage und die Zeugniserteilungsklage.

Daneben setzen wir für Sie Ihre Ansprüche auf Überlassung einer Arbeitgeberbescheinigung, einer Betriebsrentenanpassung, Urlaubsabgeltung, Arbeitslohn und Auskunft durch. Wir prüfen und erstellen für Sie zudem Aufhebungsvereinbarungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.