Immobilienrecht

Der Kauf einer Wohnung oder eines mit einem Haus bebauten Grundstücks ist kein alltägliches Ereignis und sollte schon allein wegen hoher Kaufpreise gut vorbereitet werden. Wir unterstützen Sie daher umfassend von Beginn an und besprechen Ihre Vorstellungen und Wünsche mit Ihnen. Für diese Vorstellungen finden wir rechtliche Lösungen und können Ihnen auf Basis dieser Lösungen einen Kaufvertrag erstellen oder einen bereits vorliegenden Vertragsentwurf prüfen. Dabei beraten wir sowohl Käufer als auch Verkäufer von Grundstücken. Gerade Verkäufer treffen beim Verkauf eines Grundstücks umfangreiche Aufklärungspflichten über den Zustand des Grundstücks sowie der gegebenenfalls dort errichteten Immobilie. Dies betrifft nicht nur den Zustand selbst, der Verkäufer hat darüber hinaus auch über bestehende oder auch fehlende öffentlich-rechtliche Genehmigungen aufzuklären. Der Käufer hat wiederum wahrheitsgemäße Angaben über seine finanzielle Leistungsfähigkeit und etwaige Kreditzusagen von Banken zu tätigen. Soweit die Vertragsparteien sich einig geworden sind, unterstützen wir Sie auch bei der Korrespondenz mit dem Notar. Gerade beim Kauf von Eigentumswohnungen werden Käufer mit einer neuen Situation als Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft konfrontiert. Die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten führen oftmals zu Missverständnissen und Ärger, welche sich im Vorfeld mit der entsprechenden Beratung vermeiden lassen.

Kommt es nach der Unterschrift des notariellen Kaufvertrags doch zum Streit, geht es meistens nicht nur um Ihr Eigenheim, sondern auch um viel Geld. Wir beraten und vertreten Sie daher umfassend außergerichtlich und gerichtlich bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Vertragspartner. Dies kann die Reduzierung des Kaufpreises wegen eines nachträglich entdeckten Mangels oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umfassen. In gravierenden Fällen steht auch die Möglichkeit offen, von einem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag vollständig rückabzuwickeln.

Daneben beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei allen Rechtsgeschäften rund um Ihr Grundstück, insbesondere der Eintragung oder Löschung eines lebenslangen Wohnrechts oder eines sonstigen Nießbrauchsrechts, einer Grundschuld oder Hypothek.