Gewerbliches Mietrecht

Werden Räume zum Betrieb eines Gewerbes vermietet, treffen Vermieter und Mieter Pflichten, die sich in wesentlichen Teilen vom bekannten Wohnraummietrecht unterscheiden. Zwar unterliegt das Gewerbemietrecht zu einem weitem Teil den Vorschriften des Wohnraummietrechts. In den essenziellen Bereichen jedoch, insbesondere dem Abschluss eines gewerblichen Mietverhältnisses, der Beendigung, also Kündigung, des Mietverhältnisses und den daneben stehenden Rechten des Vermieters bestehen weitreichende Unterschiede zum sozialen Mietrecht. So können anders als dort Gewerbemietverträge ohne triftige Gründe auf Zeit abgeschlossen werden und Verpflichtungen, die von Gesetzes wegen den Vermieter treffen, zulässigerweise durch Vereinbarung auf den Mieter abgewälzt werden. Dies betrifft insbesondere Instandhaltungs– und Instandsetzungsmaßnahmen an dem Mietobjekt selbst, wobei die Gerichte eine Vielzahl von Entscheidungen über die Zulässigkeit und Unzulässigkeit von Klauseln (AGB) in gewerblichen Mietverträgen getroffen haben. Aber auch der Vermieter unterliegt strengen Verpflichtungen. So sieht er sich insbesondere einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt, wenn sich die vermieteten Räumlichkeiten nicht zum Betrieb des angemieteten Gewerbes eignen. In diesem Fall kann den Vermieter sogar die Pflicht treffen, umfangreiche Umbaumaßnahmen in die Wege zu leiten. Um derartige Probleme auszuschließen und einen Einklang zwischen den mieterseitigen und vermieterseitigen Interessen herzustellen, kommt es im gewerblichen Mietrecht umso mehr auf die Gestaltung des Mietvertrages an.

Auch wenn es zum Streit über die bestehenden Rechte und Pflichten des Mieters bzw. des Vermieters kommt, vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich und behalten neben den persönlichen auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick. Denn gerade im gewerblichen Mietrecht hängt die persönliche Existenz des Mieters und der Erfolg eines Unternehmens nicht selten von seinem gewählten Standort ab. Zudem kann ein zeit- und kostenaufwändiger Gerichtsprozess wirtschaftliche Folgeprobleme mit sich führen. Diese behalten wir für Sie ebenfalls im Blick, wenn wir Sie etwa in Räumungsklagen oder Mietzahlungsklagen vertreten.