Handelsrecht

Das Handelsrecht betrifft alle Kaufleute und präzisiert die geltenden Regeln denen ein Vertrag unterliegt. Vom Handelsrecht betroffen sind damit alle Inhaber von Einzelbetrieben und natürlich auch alle am Rechtsverkehr teilnehmenden Gesellschaften. Dies führt oftmals dazu, dass Kaufleute strengeren Regeln unterliegen als Verbraucher. So müssen sie unverzüglich mangelhafte Ware rügen, schulden zeitlich fixierte und höhere Verzugszinsen und unterliegen Eintragungsverpflichtungen gegenüber dem Handelsregister. Wir beraten Sie daher kompetent und umfassend im gesamten Bereich des Handelsrechts. Dies umfasst auch die Beratung von Handelsvertretern und deren zugehörigen Unternehmen. Hierbei kann es notwendig sein, dass ein neuer Handelsvertretervertrag abgeschlossen wird oder auch berechtigte Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden. So steht insbesondere dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zu, der nicht selten zum Streit führt und gerichtlich geklärt werden muss. Hier beraten wir sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmen, die sich mit derartigen Ansprüchen konfrontiert sehen.

Zudem unterstützen wir Sie bei der Korrespondenz mit dem Handelsregister oder auch Notaren. Auch bei der Eintragung von Veränderungen innerhalb Ihres Unternehmens in das Handelsregister, bei der Fortführung des Unternehmens, bei dem Verkauf, der Schenkung oder im Erbfall beim Tod des Inhabers eines Einzelunternehmens beraten wir Sie ausführlich und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.