Gesellschaftsrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir Sie auf dem gesamten Gebiet des Gesellschaftsrechts, beginnend mit der Gründung Ihres Unternehmens. Diese Phase kann essenziell für den späteren Erfolg einer Gesellschaft sein, weshalb wir uns entsprechend viel Zeit für eine ausführliche Beratung nehmen. Bei dieser Beratung besprechen wir das genaue Ziel Ihrer Unternehmung, sprechen über die beteiligten Personen und die notwendigen rechtlichen Schritte zur Umsetzung Ihrer Ziele. Dabei prüfen wir, welche Rechtsform für Ihre Bedürfnisse geeignet ist und erstellen im Anschluss einen Vertrag für die ausgewählte Gesellschaft, der Ihren Bedürfnissen Rechnung trägt. Das deutsche, aber auch das internationale Gesellschaftsrecht bietet hierfür eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Am bekanntesten ist hier sicherlich neben der Aktiengesellschaft die GmbH, mit dem großen Vorteil, persönliche Haftungen der Gesellschafter auszuschließen. Die gleiche Möglichkeit bietet die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die englische Limited. Aber auch die Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft oder auch eine Kommanditgesellschaft, bieten zahlreiche andere – auch steuerliche – Vorteile, die es gegeneinander abzuwägen gilt. Auch Mischformen, wie die GmbH & Co. KG, bietet das deutsche Gesellschaftsrecht.
Wenn die passende Gesellschaftsform gewählt und der Vertrag erstellt ist, wird im Falle der Kapitalgesellschaften die Korrespondenz mit Notaren, dem Registergericht, der Deutschen Rentenversicherung, dem Transparenzregister und weiteren öffentlichen Stellen notwendig, bei der wir Sie unterstützen und begleiten.
Oftmals wird es notwendig, nach der Gründung der Gesellschaft Änderungen vorzunehmen. Wir beraten Sie daher auch bei dem Ausschluss und der Aufnahme neuer Gesellschafter, bei geplanten Zusammenschlüssen von Unternehmen, dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) oder von Betriebsteilen (Asset Deal). Dabei haben wir neben den gesellschaftsrechtlichen auch die arbeitsrechtlichen Auswirkungen im Blick.
Neben den Gesellschaftern beraten wir auch Geschäftsführer über ihre Rechte und Pflichten. In Fällen, in denen die Gesellschaft in wirtschaftliche Schieflage gerät und die Zahlungsunfähigkeit droht, unterliegen Geschäftsführer besonders strengen Pflichten. Hier vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich bei der Abwehr unberechtigter Forderungen oder der Korrespondenz mit Gesellschaftern und Insolvenzverwaltern.